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Teilnahmebedingungen


Bedingungen für die Teilnahme an den Essener Neurologietagen 2010
05. bis 07.11.2010/ 20.11.2010, Congress Center West der Messe Essen


Die Teilnehmer erhalten nach ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Rechnung. Sollten nachträglich Änderungen erforderlich sein, können diese per Post, Fax oder E-Mail dem Thieme Congress-Teilnehmerservice mitgeteilt werden.

Die Zusendung der Eintrittskarten erfolgt nach Zahlung der Teilnahmegebühren ab 1. September 2010. Bei Zahlungseingang nach dem 22. Oktober 2010 werden die Eintrittskarten im (Veranstaltungsstätte) am Registrierungscounter zur Abholung bereitgelegt.

Die Anmeldung ist verbindlich, Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

Die Teilnehmerzahl ist insgesamt begrenzt.

Begrenzt ist außerdem die Teilnehmerzahl bei den Anwenderseminaren. Die Seminarplätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben.

Im Falle eines Rücktritts von der Teilnahme wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50,- pro Teilnehmer berechnet. Wurde die Teilnahmegebühr bereits bezahlt, wird diese nach der Veranstaltung zurückerstattet, das Bearbeitungsentgelt wird dabei vom Erstattungsbetrag abgezogen. Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe der Teilnahmegebühr berechnet. Gleiches gilt, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung erscheint. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stornierungen können nur in Textform (Post, Fax, E-Mail) akzeptiert werden.

Sofern dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung oder an Teilen der Veranstaltung in Folge von Krankheit, beruflicher Verhinderung sowie Ausfall oder Verspätung der Verkehrsmittel nicht möglich ist, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühren.

Sollten einzelne Referenten, die im Programm angekündigt sind, verhindert sein, wird der Veranstalter für gleichwertigen Ersatz sorgen. Sollte die Veranstaltung insgesamt abgesagt werden müssen und wird die Veranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt und ggf. an einem anderen Ort durchgeführt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Anspruch des Teilnehmers auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühren bleibt in diesem Fall jedoch bestehen.

Stuttgart, 07.06.2010
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